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AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Alpenvereinshütte Kreuzeckhaus

 

1. Meldepflicht und Ausweis

a. Eintrag ins Hüttenbuch​

Jeder Nächtigungsgast muss sich bei Ankunft in das Hüttenbuch eintragen und gegebenenfalls weiteren Meldevorschriften nachkommen. Zur leichteren Auffindung Verunglückter und Vermisster wird jedem Hüttengast empfohlen, das Ziel der Bergtour und die Handynummer im Hüttenbuch anzugeben.

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2.  Anspruch auf Schlafplätze

a. Bevorzugten Anspruch auf Schlafplätze

Bevorzugten Anspruch auf einen Schlafplatz vor allen Hüttengästen haben:

- Erkrankte oder Verletzte, denen der Abstieg oder der Transport ins Tal nicht zugemutet werden kann;

- Rettungsmannschaften im Dienst.

 

b. Hygienische Auflagen

Für alle Schlafplätze ist die Verwendung eines Hüttenschlafsacks verpflichtend vorgeschrieben.

CORONA-Maßnahmen: Bis auf Weiteres ist in allen Schlafplatzkategorien ein eigenes Bettlaken und ein wärmender Schlafsack sowie bei Bedarf ein Kopfkissen selbst mitzubringen. Es werden aus hygienischen Gründen weder Decken, noch Kopfkissen bereitgestellt.

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c. Reservierungsbedingungen 

1. Es dürfen Vorausbestellungen für max. 90% der Schlafplätze entgegengenommen werden. Um Anmeldung bzw. Reservierung des Schlafplatzes über das Online Reservierungssystem wird gebeten. Die Angabe der Kreditkartendaten (MasterCard, Maestro)  zur Sicherung des Schlafplatzes ist verpflichtend.


2. Wird eine Reservierungsanfrage für einen Schlafplatz gestellt und von Seiten des Hüttenpächters bestätigt bzw. bei kurzfristigen Buchungen bereitgestellt, so ist ein Beherbergungsvertrag zustande gekommen. Ein rechtsverbindlicher Vertragsabschluss liegt auch bei mündlichen, insbesondere telefonischen vor -soweit nicht ausdrücklich die Schriftform vereinbart wurde.

 

3. Sollten nach Reservierung gemäß Punkt 1 einzelne oder alle vom Gast reservierten Schlafplätze nicht in Anspruch genommen werden, so werden bei Rücktritt bzw. Nichtantritt des Gastes folgende Stornogebühren pro Schlafplatz und Nacht fällig:

 

 

Achtung: Als Berechnungszeitpunkt des Änderungs- und Stornozeitraumes wird der Anreisetag um 18h00 verwendet. 

 

Bei Rücktritt ab 2 Tage vor Beginn des Aufenthaltes: 20 € pro Person und Nacht. 

 

Ab einer Gruppengröße von 12 Personen kann bis 21 Uhr am Vorabend der Anreise 10% der Gruppe kostenlos storniert werden.
 

Die obengenannte Frist errechnet sich ab dem Eingang der schriftlichen Stornierung des

Gastes beim Hüttenpächter. 

 

6. Die Pächter sind berechtigt, eine Anzahlung/ Kreditkartensicherstellung von 20 € pro Person und Nacht für Reservierungen zu berechnen. Im Falle von Rücktritt oder Nichtantritt können Stornogebühren wie unter Punkt 3 angeführt berechnet und von der hinterlegten Kreditkarte abgebucht werden. 

 

7. Ein kostenfreier Rücktritt ist generell möglich, wenn nachweislich der Hüttenzustieg bzw. die Anreise zum Ausgangsort aufgrund höherer Gewalt (z.B. Murenabgang) nicht möglich ist. Saisonal gesperrte Wege, sind dabei nicht als höhere Gewalt zu interpretieren. Die Pächter sind bei einem Rücktritt umgehend zu informieren!

 

8. Alle Entscheidungen betreffend Touren, Routen, Wetter-und Lawinensituation etc. liegen in der Verantwortung des Gastes. Die Haftung seitens der Hüttenverantwortlichen für Schäden jeglicher Art ist ausgeschlossen.

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9. Ihre Reservierung ist bis zum Beginn der Storno-Frist unverbindlich. Gleichermaßen gilt diese Unverbindlichkeit für uns als Gastgeber. In Ausnahmefällen (technische Defekte, Schäden am Haus, Krankheit oder anderen Ausnahmefällen) kann Ihre Buchung auch durch uns, ohne Anspruch auf Entschädigung, storniert werden.

 

CORONA-Maßnahmen: Bis weiteres werden Schlafplätze ausschließlich mit vorheriger Reservierung vergeben.

 

3. Nächtigungstarife

a. Aktuelle Nächtigungstarife für Mitglieder und Nichtmitglieder

Die aktuellen Hüttengebühren sind – je Nacht und Person:

 

Mehrbettzimmer

AV-Mitglieder, Erwachsene                                          € 23

AV-Mitglieder, Junioren (19-25 Jahre)                         € 23

AV-Mitglieder, Jugendliche (7-18 Jahre)                     € 10

AV-Mitglieder, Kinder (bis 6 Jahre)                              €   5

 

Nichtmitglieder, Erwachsene                                       € 35

Nichtmitglieder, Junioren (19-25 Jahre)                      € 35

Nichtmitglieder, Jugendliche 7-18 Jahre                    € 22

Nichtmitglieder, Kinder (bis 6 Jahre)                           € 17

 

Matratzenlager

AV-Mitglieder, Erwachsene                                          € 12

AV-Mitglieder, Junioren (19-25 Jahre)                         € 12

AV-Mitglieder, Jugendliche (7-18 Jahre)                     €   5

AV-Mitglieder, Kinder (bis 6 Jahre)                              €   0

 

Nichtmitglieder, Erwachsene                                       € 24

Nichtmitglieder, Junioren (19-25 Jahre)                      € 24

Nichtmitglieder, Jugendliche 7-18 Jahre                    € 17

Nichtmitglieder, Kinder (bis 6 Jahre)                           € 12

 

Deluxe Zimmer

AV-Mitglieder                                                                €30

Nichtmitglieder                                                             €42

 

Aufpreis für Zweierzimmer                                           €20

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Die Gebühren können vor Ort beim Pächter in bar oder mit Karte (alle gängigen Bank- und Kreditkarten, mit Ausnahme von American-Express) bezahlt werden. 

 

b. Infrastrukturbeitrag

Selbstversorgung ist nicht gestattet. Ausgenommen sind Mitglieder und Gleichgestellte, in den für Selbstversorgung vorgesehenen Bereichen. Tagesgäste entrichten bei Selbstversorgung für die Nutzung der Infrastruktur der Hütte 2,50 € und Nächtigungsgäste 5 €/Übernachtung. Von diesen Beiträgen befreit sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Mitgebrachte alkoholische Getränke dürfen generell nicht getrunken werden.

 

c. Überbelegung

Eine Überbelegung rechtfertigt keine Tarifminderung.

 

4. Erste Hilfe Material

In der Hütte sind Erste Hilfe Materialien im notwendigem Maße durch die Hüttenverwaltung bereitzustellen und im Vorraum vorhanden. 

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5. Verhalten in der Hütte und ihrem Umfeld

a. Rücksichtnahme und Abfallbeseitigung

Jede Besucherin und jeder Besucher hat sich in der Hütte und ihrem Umkreis so rücksichtsvoll zu verhalten, dass sie bzw. er andere Personen nicht stört. Die Hütte und ihr Umfeld sind sauber zu halten, und alle Gäste haben zum Schutz der Gebirgswelt ihren eigenen Abfall selbst zur ordnungsgemäßen Entsorgung ins Tal mitzunehmen.

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b. Hüttenruhe

Generell soll von 22 Uhr bis 06 Uhr in der Hütte Ruhe herrschen. Früh Aufstehende müssen sich so verhalten, dass sie die Hüttenruhe nicht stören.

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c. Musizieren und Konzerte

Das Spielen von Musikinstrumenten ist nur im Einvernehmen mit der Hüttenverwaltung gestattet. Musikalische Darbietungen gegen Eintrittsgeld sind grundsätzlich nicht gestattet.

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d. Rundfunk-, Fernseh- und Musikgeräte

Rundfunk-, Fernseh- und Musikgeräte dürfen weder in den Aufenthalts- und Schlafräumen noch im Hüttenbereich benutzt werden. Ausgenommen sind der Empfang des Wetter- und des Lawinenlageberichtes bzw. der Betrieb von Audiogeräten mit Kopfhörern außerhalb der Hüttenruhe. Die Hüttenverwaltung kann für bestimmte abgeschlossene Räume Ausnahmen zulassen, wenn die Gewähr besteht, dass die Gäste in den übrigen Räumen dadurch nicht gestört werden.

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e. Rauchen

Rauchen ist in der gesamten Hütte verboten.

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 f. Verhalten im Schlafraum

In den Schlafräumen darf weder gekocht noch gegessen werden. Sie dürfen nicht mit Berg- und Skischuhen betreten werden. Das Hantieren mit offener Flamme (Kerzen, Gaskocher etc.) ist nicht gestattet.

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g. Verhalten bei Platzmangel

Bei Platzmangel dürfen Sitzplätze in den Gasträumen nicht im Voraus belegt werden; auf Wartende ist Rücksicht zu nehmen.

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h. Mitnahme von Haustieren

In allen Schlafräumen sind Haustiere verboten, außer es wird ein Raum deklariert in welchem auch Bergrettungs- und Blindenhunde (etc.) nächtigen können, diesen kommt eine besondere Bedeutung zu. Das Unterbringen von Tieren muss in jedem Fall vorab mit der Hüttenverwaltung abgeklärt werden.

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Zusätze: Sofern Haustiere gestattet sind,

- kann eine angemessene Reinigungspauschale von mindestens 15 € erhoben werden.

- dürfen diese die Hütte nur gereinigt und trocken betreten.

- dürfen diese aus hygienischen Gründen nicht im Bett und nicht auf den AV-Decken liegen.

- Eine entsprechende Haustierdecke ist vom Tierhalter mitzuführen.

 

i. Beschädigung

Für jede fahrlässige oder vorsätzliche Beschädigung der Hütte oder ihrer Einrichtung hat die Verursacherin bzw. der Verursacher aufzukommen. Für das Verhalten von Kindern sind die Eltern oder die sie begleitenden Personen verantwortlich.

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6. Aufsicht, Beschwerden

a. Hausrecht

Die Hüttenverwaltung übt das Hausrecht aus.

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b. Verstoß gegen die Hüttenordnung

Wer die Hüttenordnung nicht einhält, kann von der Hütte verwiesen werden.

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c. Handhabung von Beschwerden

Beanstandungen und Beschwerden sollen an Ort und Stelle behoben werden. Ist dies nicht möglich, sind sie schriftlich an das Hüttenteam zu richten. 

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